Landesverband der Musikschulen Rheinland-Pfalz
Landesförderung

Förderrichtlinien für die Landesförderung an Musikschulen in Rheinland-Pfalz


1. Die Musikschule muss in Trägerschaft einer Kommunalen Gebietskörperschaft oder gemeinnützig sein. Bei einem als gemeinnützig anerkannten privatrechtlichen Träger muss die Kommune wesentliche Verantwortung übernehmen und maßgeblich finanziell beteiligt sein.

2. Der Aufbau muss dem Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) entsprechen. Der Unterricht der Musikschule ist in Stufen gegliedert und enthält folgende verbindliche Bestandteile:

a)

Grundstufe

Musikalische Grundausbildung und/oder Musikalische Früherziehung und Singklassen

im Klassenunterricht

b)

Unter-, Mittel- und Oberstufe

breitgefächerter Instrumental*- und Vokalunterricht

im Gruppen- undEinzelunterricht

c)


Ensemble-Unterricht und theoretische Fächer müssen mit einer der Gesamtstundenzahl angemessenen Stundenzahl im Unterrichtsangebot enthalten sein.

*Der Instrumentalunterricht erfolgt in den Gruppen der Streich-, Holzblas-, Blechblas-, Zupf- und Tasteninstrumente sowie für Schlagzeug


3. Die Musikschule muss von einer fest angestellten Fachkraft mit abgeschlossener musikpädagogischer Ausbildung geleitet werden. Der Unterricht muss von Lehrkräften erteilt werden, die eine abgeschlossene Fachausbildung (s. VKA) oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen können. Der Landesverband der Musikschulen in Rheinland-Pfalz e.V. (kurz Landesverband genannt) entscheidet auf Antrag über Ausnahme- und Übergangsregelungen.

4. Die Musikschule muss eine ordnungsgemäße Haushaltsplanung und Haushaltsführung haben. Unterrichtsbedingungen, Gebühren- und Vergütungsregelungen sind in entsprechenden Ordnungen festzulegen.

5. Bei der Gebührengestaltung sind soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen (Familien- bzw. Geschwisterermäßigung sowie auf Antrag Sozialermäßigung). Der Landesverband entscheidet auf Antrag über Ausnahme- und Übergangsregelungen).

6. Die bereitgestellten Landesmittel werden prozentual nach der Höhe der Lehrpersonalkosten (einschließlich des Schulleiters) der einzelnen Musikschulen im Verhältnis zu den Gesamtlehrpersonalkosten der zuwendungsberechtigten Musikschulen in Rheinland-Pfalz unter Berücksichtigung eines Sockelbetrages von 2.560,-- € für jede Musikschule verteilt.
Bei Neugründungen können im ersten Jahr die Haushaltsansätze hilfsweise herangezogen werden.

7. Als Berechnungsgrundlage dienen die Angaben im jährlichen Berichtsbogen des VdM für das Vorjahr, der bis zum 01. März jeden Jahres vorzulegen ist.

8. Die bereitgestellten Fördermittel werden vom Landesverband im Auftrag des zuschussgebenden Ministeriums bewirtschaftet.

 

Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur


Luther in Brass?!

Das 1. rheinland-pfälzische Blechbläser-Festival in Worms
Kat: Aus dem Verband
vom: 08.05.12
Foto: Stefan Sämmer

Doris Ahnen stellt neue Förderrichtlinien für Musikschulen vor

Bildungsministerin Doris Ahnen hat am Freitag den Vorsitzenden des Landesverbandes der Musikschulen...
Kat: Aus dem Verband
vom: 07.04.12
Bildunterschrift: Die Vorsitzenden der Verbände v.l.: Dieter Boden (VdM-Saar), Jürgen Hurrle (LVdM), Marc Juncker (AEM)

Internationale Kooperationsvereinbarung unterzeichnet

Musikschulverbände arbeiten länderübergreifend enger zusammen
Kat: Aus dem Verband
vom: 30.03.12
zum Archiv ->