Das Angebot der VdM-Musikschulen
Öffentliche Musikschulen sind gemeinnützige Einrichtungen der Musikalischen Bildung, die Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranführen und ihre Musikalität anregen. In der kommunalen Bildungslandschaft erfüllen die Musikschulen bildungs-, kultur-, jugend- und sozialpolitischen Auftrag.
Ihr Aufgabenspektrum umfasst die musikalische Grundausbildung und Breitenförderung ebenso wie die Findung und Förderung besonderer Begabungen bis hin zur Studienvorbereitung.
Musikschulen bringen Menschen mit vielfältigsten Voraussetzungen aus unterschiedlichen Bevölkerungsschichten, allen Generationen und verschiedensten Kulturkreisen zusammen, um mit- und voneinander zu lernen.
Instrumente und Fächerkanon
Als musikalische Kompetenzzentren leiten die öffentlichen Musikschulen ans aktive Musizieren heran und garantieren einen qualifizierten Elementar-, Instrumental- und Vokalunterricht. Darüber hinaus ermöglichen sie das gemeinsame Musizieren in Orchestern, Chören und Ensembles.
Dabei orientieren sie sich an den hohen Qualitätsstandards des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM). Der Unterricht wird von qualifizierten Fachlehrkräften erteilt und richtet sich nach immer wieder aktualisierten Rahmenlehrplänen des VdM.
- Streichinstrumente
Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Gambe u.a. - Zupfinstrumente
Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Mandoline, Zither, Harfe, Baglama u.a. - Holzblasinstrumente
Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxofon u.a. - Blechblasinstrumente
Trompete, Posaune, Horn, Tuba u.a. - Tasteninstrumente
Klavier, Cembalo, Orgel, Akkordeon, Keyboard u.a. - Schlaginstrumente
Schlagzeug, Pauken, Mallets, Percussion u.a. - Gesang
Singen in unterschiedlichen Stilrichtungen, Stimmbildung u.a.
Darüber hinaus gilt für alle Mitgliedsschulen verbindlich der Strukturplan des VdM, der ein Fächerangebot von der musikalischen Grundstufe über den Instrumental- und Vokalunterricht bis hin zur studienvorbereitenden Ausbildung vorsieht.